Gesetzliche Bestimmungen
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Montage von
Autoglasfolien in Deutschland:
Tönungsfolien sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben
und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels
an der Beifahrerseite zulässig!
Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung
beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit
der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft
an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die
ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!
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